| 21.07.2004
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FDP erhebt Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Bürgermeisterwahl
In Bad Camberg wird von einer Wahlabwicklung berichtet, die offensichtlich nicht im Einklang mit den Rechtsvorschriften und den üblichen Wahlgepflogenheiten steht. Die Unregelmäßigkeiten bewogen mehrere Wähler, Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl zu erheben. Sie beanstanden im wesentlichen die Abwicklung der Briefwahl.
Da von Wahlen sehr viel abhängt, hat es auch in allen Zeiten den Versuch gegeben, Wahlen zu manipulieren. Man braucht nur 15 Jahre zurückblicken auf die abschreckenden Verhältnisse in der DDR. Die Wahlergebnisse standen lange vor der Wahl bereits fest, die Wähler waren nur Statisten und der auserwählte Kandidat erhielt 98 % der abgegebenen Stimmen.
Unser Staat versucht in den Wahlgesetzen derartigen Verhältnissen vorzubeugen.
Ein Beispiel hierfür sind die Regelungen zur Briefwahl, da hier die freie und geheime Wahlausübung im Gegensatz zur Wahl in den Wahlkabinen der Wahllokale nicht überprüfbar ist. Briefwahl ist aus diesem Grund nur in wenigen Einzelfällen und nur unter strengen Vorgaben möglich.
Der Briefwähler muss die Notwendigkeit, sich am Wahltag außerhalb des Wahlbezirks aufhalten zu müssen, begründen und auch Nachweise vorlegen können. Wahlunterlangen darf das Wahlamt an Dritte - auch wenn sie über eine Vollmacht verfügen - nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung aushändigen und das auch nur, wenn die Erkrankung durch ein Attest belegt wird und eine amtliche Zustellung der Wahlunterlagen nicht mehr möglich ist.
Nach den der FDP vorliegenden Informationen wurden durch das Wahlamt die Briefwahlunterlagen regelmäßig ohne die erforderlichen Anträge, ohne Begründungen und Nachweise und gleich bündelweise an Parteigänger übergeben.
Fast ein Viertel aller Wahlberechtigten wählten durch Briefwahl und damit nicht unter den neutralen Bedingungen des Wahllokals. Ungeschulte und am Wahlergebnis interessierte Parteiangehörige berieten die Bürger in allen Wahlangelegenheiten anstelle des eigentlich zuständigen, unabhängigen und fachkundigen Wahlamtes der Stadt Bad Camberg.
Von den 1.900 bei der Stichwahl ausgegebenen Briefwahlunterlagen sind 500 verschollen.
Es ist nicht möglich, dass ein Viertel der Bad Camberger kurzfristig den Wohnsitz verlegt hat, sich am Wahltag nicht im Wahlbezirk aufhalten konnte oder zu krank war, um das Wahllokal aufsuchen zu können. Welche Möglichkeiten dubioser Stimmabgaben hier bestanden haben mögen, mag jeder für sich selbst bewerten, so die FDP.
In Kenntnis der überaus merkwürdigen, nicht ordnungsgemäßen Wahlverhältnisse unterstützt die FDP die Bürger, die Einspruch gegen die Unregelmäßigkeiten eingelegt haben und eine ordnungsgemäße Abwicklung der Wahlen einfordern.
gez. Kerstin Weyrich
(Fraktionsvorsitzende)
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